Analyse der Bilanzen der deutschen Bistümer: Sie könnten, wenn sie wollten!
Eine uns vorliegende Analyse der öffentlich zugänglichen Jahresabschlüsse zeigt, dass die deutschen Bistümer seit 2010 − also seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals − Milliardenüberschüsse erwirtschaftet haben. Geld, das eingenommen, aber nicht ausgegeben wurde, und für das die Kirchensteuerzahler / Kirchenmitglieder keine Gegenleistung erhalten haben. Diese Gelder liegen praktisch auf den Konten der Bistümer bereit: In Form von Kassenbeständen, Bankguthaben und Wertpapieren von über 20 Milliarden Euro. Selbst nach Abzug aller Zahlungsverpflichtungen verbleiben über 10 Milliarden Euro, die problemlos sofort für Entschädigungen verwendet werden könnten, ohne dass der Betrieb in den Bistümern in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde. Dies ergibt sich aus einer
Analyse der Jahresabschlüsse der deutschen Bistümer.
Deshalb fordern wir: Die Bischöfe müssen sofort einen Entschädigungsfonds bilden / vorfinanzieren und Anträge auf Entschädigungen entgegennehmen. Über die Details, welches Bistum und welche Ordensgemeinschaft letztlich wie viel zahlt, und ob und wie viel Geld man sich bei den Tätern und Orden zurückholen kann, sollen sie später unter sich ausmachen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kirche über Milliarden frei verfügbarer Mittel verfügt, ist jede weitere Verzögerung inakzeptabel.
Es ist auch nicht nötig, dass die Bischöfe darüber Einigkeit erzielen. Ein paar Bistümer würden schon ausreichen, um den Entschädigungsfonds vorzufinanzieren. Die Erzbistümer Paderborn, Köln oder München wären sogar alleine in der Lage, den Fonds vorzufinanzieren.
Zum Weiterlesen:
- Unsere Pressemitteilung vom 27. Februar 2020
- Argumentationspapier Eckiger Tisch zur „Entschädigung“(2019)
- Unabhängige Arbeitsgruppe stellt Vorschläge vor (24. September 2019): Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie am 25. September 2018 in Fulda haben die deutschen Bischöfe unter anderem beschlossen, das Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids aufgrund der Studie sowie der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre fortzuentwickeln. Diese hat am 27. Mai 2019 mit einem Workshop in Bonn begonnen, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft teilnahmen. Dazu gehörten Betroffene, Experten aus Wissenschaft, Beratung sowie staatlichen und kirchlichen Stellen. Auf Grundlage dieses Workshops wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vorschlag für die Überarbeitung des bisherigen Verfahrens zu erstellen. Zur Arbeitsgruppe gehörten Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth), Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Roswitha Müller-Piepenkötter (NRW-Justizministerin a. D., Bundesvorsitzende a. D. des Weißen Rings) und Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e. V.). Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden mit dem Personenkreis vom ersten Workshop am 6. September 2019 diskutiert und anschließend nochmals überarbeitet. Heute (Dienstag, 24. September 2019) stellt die unabhängige Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vor. Wir dokumentieren die Vorschläge:
Empfehlungen der Unabhängigen Arbeitsgruppe 2 „Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids“